Quelle: Eßlinger Zeitung / Barbara Scherer
Der Lenninger Unternehmer Timo Gökeler hat das Kurzarbeitergeld, das sein Betrieb in der Coronapandemie bekommen hat, zurückgezahlt.
Weil freiwilliger Verzicht bei derArbeitsagentur nicht vorgesehen ist, musste er dabei einige Hürden überwinden.
Lenningen – Im Frühjahr 2020 hat die Coronakrise die Firma von Timo Gökeler zunächst mit Wucht getroffen. „Mit voller Breitseite“, sagt der LenningerUnternehmer, „wir haben rote Zahlen geschrieben.“ GOEKELER Messtechnik ist auf Messtechnik spezialisiert. Die Dienstleistungen seiner Firma sind überall dort gefragt, wo kleinste Bauteile vermessen werden müssen, etwa im Automobilsektor, im Maschinenbau und in der Medizintechnik. Mit 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist Gökeler mittlerweile ein Global Player.
Vor einigen Jahren hat er am Standort im Gewerbegebiet Oberer Sand in Oberlenningen kräftig investiert.
Abschlussprüfung ohne Beanstandung
Als die Pandemie kam, beantragte Gökeler Kurzarbeit für seine Belegschaft. „Kurzarbeitergeld wurde im Coronajahr 2020 deutlich häufiger beantragt als sonst“, sagt Harald Dörr, der Geschäftsführer des operativen Service der Arbeitsagentur Stuttgart.
Die Zahl der Anträge sei binnen kürzester Zeit von rund 400 im Monat auf mehr als 20 000 gestiegen. Unter der Antragsflut habe
man das bisherige Verfahren gestrafft, die sonst üblichen vorgeschalteten Beratungen ausgesetzt und das Geld schneller ausgezahlt. „Umso wichtiger wird in diesem Verfahren deshalb die Abschlussprüfung“, sagt Dörr. Dabei werde die Berechtigung zum Bezug des Kurzarbeitergeldes eingehend geprüft, sodass am Ende Rückforderungen, aber auch Nachzahlungen an einzelne Firmen stehen könnten.
GOEKELER Messtechnik erhielt am 22. März dieses Jahres den Prüfbericht – ohne Beanstandung. „Somit wurden die Bescheide endgültig“, sagt er. Sein Unternehmen hat die Krise letztlich gemeistert. Und Gökeler stellte fest, dass er eigentlich sogar auf ein gutes Betriebsjahr zurückblicken konnte. Das hatte seinen Grund auch darin, dass er schon im Jahr zuvor begonnen hatte, technische Prozesse im Unternehmen zu optimieren. „Durch eine neue Technologie waren wir in der Lage, in der gleichen Zeit mehr Produkte als
zuvor hervorzubringen“, sagt Gökeler. Nach einer gewissen Anlaufzeit hätten sich die Abläufe eingespielt und dem Unternehmen Ertrag gebracht.
Da reifte in dem 43-Jährigen der Entschluss, das erhaltene Kurzarbeitergeld in Höhe von rund 12 000 Euro zurückzuzahlen.
Der Stein kam durch einen Zeitungsartikel über einen schwedischen Softwareunternehmer ins Rollen, den Gökeler las. Dieser hatte sich aus denselben Gründen zur Rückzahlung von Staatshilfen entschlossen. „Da war ich infiziert“, sagt Gökeler. „Das war logisch, modern und sozial, das passte genau zu uns.“
Er besprach sich mit seinem Steuerberater, der sein Vorhaben unterstützte. Damit begannen jedoch die Schwierigkeiten. „Die Anfrage beim Arbeitsamt war so außergewöhnlich, dass man dort überlegen musste, wie dieser Fall zu behandeln ist“, berichtet Gökeler. Die Software der Arbeitsagentur habe das Anliegen nicht abbilden können, weil die Behörde keine Spenden annehmen darf: „Die Arbeitsagentur braucht immer eine rechtliche Grundlage, um Geld auszuzahlen – und ebenso, um Geld einzunehmen“, sagt Dörr.
Im Fall der Firma Gökeler wurde schließlich ein zweiter Abschlussbericht angefertigt, in dem die Bewilligung des Kurzarbeitergeldes zurückgenommen wurde – mit einem Zusatzvermerk im System und schriftlicher Bestätigung, das dies freiwillig geschah. „Das war mir
wichtig“, sagt der Unternehmer.
Vorbild für große Konzerne?
Den konkreten Fall will Dörr aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht kommentieren. Nur so viel sagt er: Ein solcher Fall sei außergewöhnlich und sehr selten. „Er könnte in einem hohen Grad an sozialem Gewissen des Betreffenden begründet sein.“
Für Timo Gökeler liegt der Antrieb für sein Handeln in seinem Verständnis von Transformation. Der Geschäftsführer der Gesellschaft mit beschränkter Haftung macht sich schon lange Gedanken über die Umwälzungen in der Automobilindustrie, die auch seine Firma betreffen. Es ist nicht das erste Mal, dass er durch eine ungewöhnliche Aktion Aufmerksamkeit erregt. Vor einiger Zeit stellte Gökeler seinen Betrieb auf eine Vier-Tage-Woche um, bei vollem Lohnausgleich für die Mitarbeiter.

„Transformation muss man auch anders denken, da geht es um mehr als um Digitalisierungsprozesse, Robotik und Automation“, sagt er.
Gökeler ist überzeugt, dass Unternehmen in der Gesellschaft eine Vorbildfunktion haben. Mit der Rückzahlung wolle er auch die Frage aufwerfen, „ob es korrekt ist, wenn große Konzerne mit solchen Hilfen betriebsintern kalkulieren, im Nachgang Jahresergebnisse beeinflussen und Manager, Aktionäre und auch Arbeitnehmer durch Zulagen und Gewinnbeteiligungen profitieren“.
Links zum Artikel:
https://www.esslinger-zeitung.de/inhalt.wirtschaft-im-kreis-esslingen-firma-zahlt-kurzarbeitergeld-freiwillig-zurueck.1863b2af-a06e-4b44-9604-cdcac0cf0cb4.html
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.wirtschaft-im-kreis-esslingen-firma-zahlt-kurzarbeitergeld-freiwillig-zurueck.1863b2af-a06e-4b44-9604-cdcac0cf0cb4.html?reduced=true